Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die Genehmigung von Mobile-TV-Diensten veröffentlicht. Damit will sie deren Verbreitung in ganz Europa beschleunigen.
Die Einnahmen aus Mobile-TV dürften sich laut EU-Kommission im Jahr 2013 weltweit auf über 7,8 Milliarden Euro belaufen. Die Einführung kommerzieller Dienste in einigen EU-Ländern vor dem Sommer 2008 zeige, dass die Verbrauchernachfrage steigt. Allein in den Niederlanden habe es zu Herbstbeginn bereits 10 000 Abonnenten gegeben. Bevor die Betreiber kommerzielle Dienste anbieten können, müssen diese von den Mitgliedsstaaten genehmigt werden. Ebenso wie durch die Aufnahme der DVB-H-Norm (Digital Video Broadcasting - Handheld) in das offizielle EU-Normenverzeichnis im März 2008 will die Kommission mit diesen Leitlinien ihr starkes Engagement für den Ausbau neuer Dienste für die europäischen Verbraucher demonstrieren.
Viviane Reding, EU-Kommissarin für Telekommunikation und Medien, kommentiert: „Die erfolgreiche kommerzielle Einführung des Mobilfernsehens in Österreich, Italien, Finnland und den Niederlanden hat bestätigt, dass effiziente Genehmigungsverfahren einen zentralen Faktor für eine rasche Einführung dieser Dienste darstellen. Deshalb wollen wir den Mitgliedstaaten Leitlinien dafür geben, wie sie es der Industrie ermöglichen sollten, diese innovativen Dienste so rasch und problemlos wie möglich einzuführen. Wir sprechen uns für eine kooperative Vorgehensweise unter Beteiligung aller Akteure – der TV-Anstalter, der Mobilfunk-Anbieter und der Plattformbetreiber – aus, und gegen schwerfällige Vorschriften oder Genehmigungsverfahren für die Einführung von Mobilfernsehen in Europa.“
In enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Industrie hat die Kommission die wichtigsten Grundsätze ermittelt, denen Regulierer und Regierungen der Mitgliedstaaten bei der Genehmigung von Mobilfernsehdiensten folgen sollten. Heute veröffentlicht die Kommission diese Grundsätze in Form einer neuen Mitteilung, die es den Mitgliedstaaten erleichtern wird, Mobile TV so bald wie möglich zur Realität und zu einem Erfolg für Betreiber und Verbraucher werden zu lassen.
Bisher gibt es nur in wenigen Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften für neue Mobile-TV-Dienste. Mit den neuen Leitlinien der Kommission soll der Elan zugunsten des Mobile TV auf EU-Ebene aufrecht erhalten werden, damit ein kohärentes für die Einführung dieses neuen Dienstes günstiges rechtliches Umfeld entsteht. Entsprechend den Leitlinien ist ein einfaches, transparentes und nicht diskriminierendes Verfahren bei der Lizenzvergabe für ein erfolgreiches Vorgehen ohne weitere Verzögerungen entscheidend. Die Dienstqualität, einschließlich der Übertragung innerhalb von Gebäuden und der Übertragungsqualität, sollte die Vergabe mitbestimmen. In den Leitlinien wird ferner empfohlen, dass die für Mobile TV zur Verfügung gestellten Frequenzen wieder entzogen werden sollten, wenn der Dienst nicht innerhalb eines vertretbaren Zeitraums angeboten wird. Außerdem wird den Reguliern empfohlen, das Genehmigungsverfahren allen Wirtschaftsbeteiligten zu öffnen und Bedingungen zu schaffen, welche die Zusammenarbeit zwischen TK-Betreibern (Anbietern des Dienstes) und Fernsehveranstaltern (Anbietern des Inhalts) fördern. Schließlich wird die Industrie aufgerufen, sicherzustellen, dass die DVB-H-gestützten Mobile-TV-Dienste in den einzelnen EU-Ländern kompatibel sind. Eine Möglichkeit hierfür sei die Wahl nicht eigentumsrechtlich geschützter Technologien, die alle Verbraucher ohne Zusatzmodule und ungeachtet der Art ihres Geräts für den Zugang zu Mobile-TV-Inhalten nutzen können.