Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt die Frequenzen für die Ultra-Wideband-Technologie (UWB) im Frequenzbereich von 30 MHz bis 10,6 GHz in einer Allgemeinzuteilung dem Markt zur Verfügung. Damit kann jedermann die Frequenzen kostenlos und ohne Antrag nutzen, sofern er die Bestimmungen der Allgemeinzuteilung genau einhält.
Die UWB-Technologie ermöglicht extrem breitbandige Funkübertragungswege, die mittels äußerst geringer Strahlungsleistungen eine Überbrückung kurzer Entfernungen (bis zu wenigen Metern) ermöglicht. Dies ist ideal für die Versorgung innerhalb eines Raumes oder auch kleinerer Wohnungen, Büros oder Werkstätten. Zudem ist die Versorgung des Innenraums von Fahrzeugen ein typischer Anwendungsbereich. Statt lästiger Verkabelung lässt sich sowohl im Bereich Hifi, Audio, Video als auch bei IT-Komponenten zum Beispiel bei Druckern, Festplatten, Monitoren, Scannern, Tastaturen und Mäusen mithilfe von UWB-Frequenzen eine drahtlose Verbindung realisieren. Die weit verbreitete USB-Schnittstelle kann somit auf rein funktechnischer Basis realisiert werden.
Weitere Anwendungen sind im gewerblich-industriellen Bereich denkbar. So können die Frequenzen für Datenübertragungen bei medizinischen Anwendungen, in der Messtechnik, der Ortungs- und Überwachungstechnik sowie für die gesamte Palette von Anwendungen genutzt werden, die bislang wegen zu geringer Bandbreite nicht realisiert werden konnten.
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