Die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) hat verschiedene Gesetzesänderungen zum Anlass genommen, ihren Verhaltenskodex zu aktualisieren.
Im FST haben sich Anbieter aus dem Bereich Service-Rufnummer-basierender telefonischer Mehrwertdienste organisiert. Der FST-Verhaltenskodex soll als Instrument zur Regelung und Festlegung bestimmter Grundwerte im Verbraucher- und Jugendschutz als Kernbestandteil zur Umsetzung der Vereinsziele dienen. Er wird von einer Kommission ständig aktualisiert und sei ein bewährtes und weithin anerkanntes Instrument freiwilliger Verhaltensstandards.
Die Verhaltenskodexkommission hat in ihrer Überarbeitung sowohl die Anfang des Jahres umgesetzten Vorschriften der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten zu Gewinnspielen in Funk und Fernsehen berücksichtigt, als auch kürzlich beschlossene Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Der überarbeitete Verhaltenskodex tritt am 1. Juli 2009 für alle FST-Mitglieder verbindlich in Kraft. Der Kodex werde aber auch außerhalb des FST von vielen großen TK-Anbietern verwendet.
Dazu Boris Schmidt, Geschäftsführer der FST: „Der FST-Verhaltenskodex fasst wichtige Vorschriften, die von jedem Marktteilnehmer einzuhalten sind, übersichtlich und praxisnah zusammen. Unsere Mitglieder unterwerfen sich den Kodexregelungen und unterstreichen dadurch, wie wichtig ihnen ein seriöser Markt ist.“