Das heißt: bei „zusätzlichen Online-Diensten" wie etwa neuen Unterhaltungs- und Spielformaten oder fortschrittlichen Bildungsdienstleistungen, Gesundheitsdiensten oder intelligenten Stromnetzen (Smart Grid) sollen Telekommunikationsunternehmen mit Inhalteanbietern „zusammenarbeiten" dürfen. Nicht zum Nachteil der Kunden, versteht sich.
Streng genommen könnte unter dieses Sammelsurium an Oberbegriffen eigentlich alles fallen, was künftig im Netz angeboten wird. Sollte unter „Zusammenarbeit" privilegierte Behandlung zu verstehen sein, würde sich dann die Frage nach den Folgen stellen - für das Netz und den Kunden.
Die zweite Ausnahme von der Regel soll es im Bereich des mobilen Internets geben. Dort sollen Telekommunikationsanbieter entscheiden dürfen, wie schnell welche Datenpakete an wen übertragen werden. Hier führen Google und Verizon den Wettbewerbsdruck und die schnelle Wandlungsfähigkeit des Marktes als Gründe für das Aushebeln der Netzneutralität an.