Das LG München hat Kabel Deutschland wegen irreführender Werbung für eine Internet-Flatrate verurteilt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Kabel Deutschland ist vom LG München wegen irreführender Werbung verurteilt worden. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. Demnach hatte Kabel Deutschland in Werbeschreiben und auf seiner Website für Internet-Flatrates geworben. Dabei stellte das Unternehmen vor allem die maximalen Geschwindigkeiten von zehn bis 100 Megabit pro Sekunde heraus. Kabel Deutschland behielt sich aber vor, die Geschwindigkeit für Tauschbörsen und andere Filesharing-Anwendungen auf nur 100 Kilobit pro Sekunde zu drosseln, sobald der Traffic monatlich die Grenze von 10GByte überstieg. »Auf die Einschränkungen hatte das Unternehmen zwar hingewiesen – aber nur in einer winzigen Fußnote, die nicht einmal mit der Angabe der Internetgeschwindigkeit verknüpft war«, so der vzbv in einer Mitteilung.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die Werbung Kabel Deutschlands als irreführend kritisiert. Von einer Flatrate im Festnetz erwarteten Verbraucher uneingeschränkten Internetzugang, ohne permanent das bisher verbrauchte Datenvolumen prüfen zu müssen. Kabel Deutschland hätte nach Ansicht des vzbv deutlicher auf diese Einschränkung hinweisen müssen.
Dieser Auffassung schlossen sich die Richter des LG München an. Die Werbung erwecke beim Kunden eine falsche Vorstellung vom vertraglich vereinbarten Datenvolumen. Durch die kleine, schwer lesbare und zudem nicht richtig zugeordnete Fußnote werde die Irreführung nicht behoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.