Bundesdatenschutzgesetz

Kriminell wider Willen

13. November 2013, 16:50 Uhr | Quelle: EgoSecure
Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz können sogar persönliche Haftung der Geschäftsführung oder der IT-Leiter zur Folge haben.
© fotolia.com

Verstößt eine Firma gegen das Bundesdatenschutzgesetz, muss sie dafür gerade stehen – unter Umständen sogar der Inhaber des Unternehmens. Vielen ist jedoch nicht bewusst, welche Vorschriften es gibt und verletzen damit unabsichtlich geltendes Recht. EgoSecure nennt Betroffene und Stolperfallen.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt die Erhebung, Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten. Die Basis für dieses Recht ist bereits im Grundgesetz verankert. Nahezu alle Unternehmen sind hiervon betroffen, denn es richtet sich an jede Firma, die personenbezogene Daten nutzt und damit unter anderem an:

  • Unternehmen, die bestimmte Leistungen an Endverbraucher vertreiben (Online-Shop, etc.)
  • Leistungen, die gewerblichen Kunden verkauft werden, die keine „juristische Person“ sind (wie etwa Freiberufler)
  • Firmen, die Leistungen bei Lieferanten einkaufen, die keine juristischen Personen sind (zum Beispiel bei Einzelunternehmern)
  • Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen und deren Daten speichern und verarbeiten beziehungsweise Stellen ausschreiben und Bewerbungen erhalten.

Fazit: Fast alle großen und mittelständischen Firmen sind hiervon betroffen, denn auf die meisten treffen alle der genannten Punkte zu. Schon auf den bloßen Verdacht hin, es könnten Daten in falsche Hände geraten, wird die verantwortliche Aufsichtsbehörde aktiv.

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