Streit um Vorgaben für neues Mobilfunknetz

Länder pochen auf Vollabdeckung mit 5G

18. Februar 2019, 7:30 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Frequenzen mit eingeschränkter Reichweite

Allerdings ist mit den Frequenzen aus der kommenden 5G-Versteigerung aus technischen Gründen quasi keine flächendeckende Versorgung auf dem Land möglich. Die zur Versteigerung stehenden Frequenzen strahlen nicht besonders weit, sodass man viele Zehntausend Funkzellen neu errichten müsste. In ganz Deutschland gibt es derzeit rund 70.000 Funkmasten, die über viele Jahre hinweg aufgebaut wurden. Für eine Flächenversorgung besser geeignet sind niedrigere Frequenzen, die schon 2015 versteigert wurden und bislang für den terrestrischen Rundfunk DVB-T verwendet wurden. Daher könnte es auch am Ende eine Mischung geben, um insgesamt die Abdeckung zu verbessern.

Allerdings zeichnen sich bereits juristische Auseinandersetzungen mit den Mobilfunkanbietern ab. Als eine Lösung wird auch das sogenannte lokale Roaming diskutiert. Die Bundesnetzagentur könnte das anordnen. Dabei würden Kunden, die in einer bestimmten Gegend keinen Empfang haben, automatisch mit einem anderen Netz verbunden - so könnte insgesamt die Versorgung verbessert werden, mit weniger neuen Masten. Die 5G-Frequenzen sollen Ende März versteigert werden.


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