Am 2. Mai 2024 hatte das LG München I in seinem Urteil zu einem Rechtsstreit zwischen der Interdigital Technology Corporation und Lenovo Deutschland GmbH gegen Lenovo entschieden. Lenovo kündigt an, in die Berufung zu gehen.
Die vorläufige Durchsetzung des Urteils führt ab sofort zu einem Verkaufsstopp aller Produkte mit WWAN-Modul durch Lenovo Deutschland. Betroffen sind alle Motorola-Smartphones sowie alle mobilfunkfähigen Laptop-PCs, Laptop/Tablet-Hybridgeräte, Desktop-PCs und Workstations sowie Tablet-Computer.
Zu dem Vorgang nahm Lenovo aktuell wie folgt Stellung: „Als weltweit führendes Technologieunternehmen respektiert Lenovo die Anstrengungen und Investitionen, die Innovationen vorantreiben. Und wir sind sowohl Lizenzgeber als auch williger Lizenznehmer von geistigem Eigentum. Was den Fall Interdigital (IDC) betrifft, so respektieren wir die Entscheidung des Münchner Gerichts, stimmen ihr aber nicht zu, da wir der Meinung sind, dass IDC gegen seine eigenen rechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, seine Technologie zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND) an Lenovo oder unsere Drittanbieter zu lizenzieren.“
Der Zugang zu standardisierter Technik zu FRAND-Bedingungen sei für die Zukunft der Branche von entscheidender Bedeutung, so Lenovo weiter. Man werde sich weiterhin für Transparenz bei Lizenzverhandlungen und gegen Unternehmen einsetzen, die überhöhte Preise für ihre Patentportfolios verlangen.
Lenovo ergänzte: „Innovation muss sowohl zugänglich als auch erschwinglich sein, und die unangemessenen globalen Patentlizenzierungspraktiken und -gebühren von IDC benachteiligen deutsche Kunden, insbesondere Verbraucher, indem sie den Zugang zu den neuesten Technologien einschränken und die Preise für Technologieprodukte in die Höhe treiben.“ Man freue sich auf die nächste Phase des Verfahrens und die Berufung gegen das Urteil.