Im Rahmen des neuen Telekommunikationsgesetzes will Österreich die erlaubte Mindestvertragslaufzeit für Mobilfunkverträge auf einen Monat absenken. Während die Mobilfunkprovider darüber stöhnen, applaudiert die Bevölkerung.
Die Politik in Österreich sorgt mit ihrer geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes derzeit für einen Aufschrei der Mobilfunkprovider. Als Reaktion auf die stetigen Wechsel im Tarifdschungel und einige deutliche Preiserhöhungen in den letzten Monaten, die aktuell auch vom Kartellamt untersucht werden, will die Regierung jetzt die Macht der Kunden stärken und damit den Wettbewerb zwischen den Providern anheizen. Eine der wichtigsten Maßnahmen dazu ist eine gesetzliche Regelung der Mindestvertragslaufzeit bei Mobilfunkverträgen. Diese soll künftig höchstens noch einen Monat betragen dürfen, so dass die Verbraucher schneller auf neue Angebote wechseln können. Lediglich für Verträge, die mit der Finanzierung eines Gerätes verbunden sind, sollen weiterhin maximal 24 Monate möglich sein. Allerdings darf auch hier die automatische Verlängerung nach Ablauf des Vertrages dann nur noch monatsweise erfolgen.
Die Provider reagieren gereizt auf diesen Vorstoß und fordern erhebliche Nachbesserungen zu ihren Gunsten im vorliegenden Gesetzesentwurf. Sie argumentieren, dass der Wettbewerb in ausreichendem Maße gegeben sei. Als Beweis dafür führen sie unter anderem den jungen Konkurrenten »Hot« der österreichischen Aldi-Tochter Hofer an, der seit seinem Start im Januar bereits mehr als 200.000 Kunden für sich gewinnen konnte. Interessanter Weise ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für Hot allerdings eine Vertragslaufzeit von nur einem Monat. Zudem sehen sich einige Mobilfunkprovider durch die Einschränkung gegenüber anderen Telekommunikationsfeldern im Nachteil und fordern deshalb ähnliche Regeln für Festnetz- und Internetverträge. Die Politik nimmt diese Vorlage danken auf und will entsprechende Maßnahmen prüfen, sieht aber einen maßgeblichen Unterschied in den hohen Kosten für den Breitbandausbau bei den DSL-Anbietern.
Bis 18. September hat das Parlament jetzt noch Zeit, den Gesetzesentwurf zu prüfen. Mobilfunkanbieter und –Kunden aus ganz Europa schauen gespannt darauf, ob die österreichische Politik bei ihrer Linie bleibt, oder die Novelle auf Druck der Anbieter und Lobbyisten doch noch verwässert. Sollte es keine allzu großen Änderungen geben, wird das neue Gesetz am 1. Januar 2016 in Kraft treten.