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Ein Qualitätssiegel

Software Hosted in Germany

Lisa Ehrentraut, BITMi-Verbandsreferentin • 30.7.2015 • ca. 1:00 Min

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Wer kann das Siegel beantragen?
Das Siegel "Software Hosted in Germany" ist gedacht für Software-Hersteller, die per Internet nutzbare Lösungen anbieten. Sowohl Unternehmen, die bereits mit "Software made in Germany" ausgezeichnet sind, als auch Unternehmen ohne bisherige Zertifizierung können das Siegel beantragen.

Welche Kriterien müssen erfüllt werden?
Das Siegel "Software Hosted in Germany" zeichnet per Internet nutzbare Software aus, die deutsches Datenschutzrecht und weitere Kriterien berücksichtigt. Es existieren mehrere Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, wenn man ein Produkt mit dem Siegel kennzeichnen will. Im Einzelnen sind dies folgende Kriterien:

  • Die Software und die Daten werden in einem Rechenzentrum in Deutschland gehosted.
  • Die Software und die Daten verlassen Deutschland nicht, außer der Auftraggeber verlangt dies.
  • Für den Hostingvertrag gilt ausschließlich deutsches Recht, insbesondere das deutsche Datenschutzrecht, das BGB und das HGB.
  • Die mit dem Siegel "Software Hosted in Germany" ausgezeichneten Unternehmen hinterlegen den jeweils aktuellen Standard ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf den Datenschutz (vgl. § 9 BDSG) beim BITMi e.V.

Über den BITMi
Der Bundesverband IT-Mittelstand e. V. (BITMi) vertritt die Interessen von über 1.200 IT-Unternehmen auf nationaler und europäischer Ebene und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland. Im BITMi sind sowohl direkte Mitglieder als auch assoziierte Regional- und Fachverbände von mittelständischen Unternehmen aus den Bereichen Software, Internet, Dienstleistung und Hardware zusammengeschlossen.