Streit um deutsches Telekommunikationsgesetz

Vorratsdatenspeicherung geht vor EuGH

25. September 2019, 18:02 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Speicherpflicht ausgesetzt

Werden derzeit massenhaft Daten gespeichert?

Die Bundesnetzagentur hat die Speicherpflicht für alle ausgesetzt, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster 2017 in einem richtungsweisenden Beschluss entschieden hatte, dass SpaceNet nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden darf. Das OVG sah einen Verstoß gegen europäische Datenschutzrichtlinien. Die Bundesnetzagentur warte auf eine endgültige, rechtskräftige Entscheidung, teilte ein Sprecher mit.

Was hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden?

Die Leipziger Richter legten den Fall dem EuGH vor und setzten das Verfahren vorerst aus. In Luxemburg soll nun geklärt werden, ob es wirklich ein generelles unionsrechtliches Verbot zur Vorratsdatenspeicherung gibt oder ob der nationale Gesetzgeber, der für Sicherheit und Strafverfolgung in seinem Land zuständig ist, Handlungsspielräume hat. Im Vergleich zur Speicherpraxis in Schweden und Großbritannien, mit der sich der EuGH 2016 auseinandergesetzt hatte, seien die deutschen Regelungen reduziert, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Unter anderem sei die vorgeschriebene Speicherdauer kürzer und der Schutz der gespeicherten Daten sowie der Zugang zu ihnen strenger geregelt.

Sind noch andere Gerichtsentscheidungen zu erwarten?

Vor dem Bundesverfassungsgericht hat ein Bündnis aus Bürgerrechtlern, Datenschützern und Politikern Verfassungsbeschwerde erhoben. Es ist offen, ob Karlsruhe darüber noch in diesem Jahr entscheiden wird. Eine Vorgänger-Regelung zum jetzigen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatte Karlsruhe im Jahr 2010 gekippt. Zudem liegen beim EuGH noch Vorlageverfahren zur Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien, Frankreich und Belgien.


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