Streit um deutsches Telekommunikationsgesetz

Vorratsdatenspeicherung geht vor EuGH

25. September 2019, 18:02 Uhr | Lars Bube
© Jakub Jirsák - Fotolia

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Telefon- und Internetdaten systematisch erfasst. Diese umfangreiche Datensammlung ist heftig umstritten. Jetzt soll der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden.

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundesverwaltungsgericht wandte sich am Mittwoch mit einer Frage zur Auslegung der europäischen Datenschutzrichtlinie an die Luxemburger Richter. Sie sollen klären, ob sich aus den Unionsvorschriften ein generelles Verbot einer flächendeckenden, anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ableiten lässt. Dem Vorlagebeschluss liegt ein Rechtsstreit der Telekom sowie des Internetproviders SpaceNet mit der Bundesnetzagentur zu Grunde. (Az.: BVerwG 6 C 12.18 und 6 C 13.18)

Was ist die Vorratsdatenspeicherung?

Unter Vorratsdatenspeicherung versteht man die flächendeckende, anlasslose Erfassung von Telefon- und Internetdaten der Nutzer. Sie wurde als Reaktion auf Terroranschläge eingeführt. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) aus dem Jahr 2015 verpflichtet Internetprovider und Telefonanbieter zum Erfassen der Daten, zum Beispiel IP-Adressen und Rufnummern. Die Sammlung soll den Ermittlungsbehörden auch helfen, schwere Verbrechen aufzuklären. Allerdings hatte die Datenspeicherung schon mehrfach vor Gerichten keinen Bestand. 2016 entschied der EuGH, dass eine Vorratsdatenspeicherung in diesem Ausmaß gegen Grundrechte verstößt und unzulässig ist. Dabei ging es um die Speicherpraxis in Schweden und Großbritannien.

Was sagen die Befürworter und was die Gegner der Datenspeicherung?

Sicherheitspolitiker und Polizeibehörden fordern immer wieder die Speicherung von Verbindungsdaten, um etwa Terroranschläge verhindern oder Kinderpornografie bekämpfen zu können. Kritiker halten die massiven Grundrechtseingriffe dagegen und bezweifeln den Nutzen. »Wir sind überzeugt, dass wir damit nicht ein Mehr an Sicherheit erreichen würden«, sagt Oliver Süme, Vorstand des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (eco). Es gebe mildere Mittel - etwa in konkreten Verdachtsfällen die Daten sichern zu lassen.


  1. Vorratsdatenspeicherung geht vor EuGH
  2. Speicherpflicht ausgesetzt

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Matchmaker+