Keine einmalige Angelegenheit
Unternehmen müssen Datenschutzniveau dauerhaft prüfen
Bei der EU-DSGVO handelt es sich nicht um eine einmalige Umstellung gemäß der neuen Richtlinien. Vielmehr verlangt die Verordnung eine kontinuierliche Kontrolle aller Vorgänge, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben.