BGH-Urteil gilt rückwirkend: Ebay-Urteil mit Folgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Verbraucher können Waren von gewerblichen Ebay-Anbietern ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Es gilt hierbei eine Frist von vier Wochen. Das Urteil hat allerdings noch weitreichende Konsequenzen. Hat ein Powerseller nicht auf das so genannte Widerrufsrecht aufmerksam gemacht, können Kunden die Waren sogar ohne zeitliche Begrenzung zurückgeben.
Wer bei Ebay Waren von gewerblichen Anbietern ersteigert, kann sie ohne Angaben von Gründen retournieren. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil verkündet. Laut BGH handelt es sich bei den Ebay-Transaktionen nicht um Versteigerungen, sondern um so genannte Fernabsatzverträge. Hierunter fallen Bestellungen via Telefon, Post oder Online. Kunden können bei diesen Geschäften vom Kauf zurücktreten, da sie die Waren ja nicht ansehen konnten. Allerdings tritt bei Ebay nicht eine Frist von zwei Wochen in Kraft, wie häufig fälschlicherweise behauptet wird, sondern sogar von einem Monat. »Bei Ebay ist von einer vierwöchigen Frist auszugehen, weil eine Belehrung über das Widerrufsrecht immer auf der Plattform selbst stattfindet«, erklärt Rechtsanwalt Jörg Dittrich von der Hamburger Kanzlei Schlömer & Sperl. Die Kanzlei vertritt die Interessen der Ebay-Powerseller und hat mit »Ebay und Recht« ein Standardwerk für den Ebay-Handel aufgelegt. Das kürzere, zweiwöchentliche Widerrufsrecht gelte nur, wenn der potenzielle Käufer vor dem Vertragsabschluss, meist in schriftlicher Form, aufgeklärt werde. Der Vertrag käme aber auf der Ebay-Plattform direkt zustande, die Belehrung fände also meist im Nachhinein statt. Somit trete das härtere Widerrufsrecht, das es seit etwa zwei Jahren gibt, in Kraft.
Künftig haben also erfolgreiche Bieter bei Ebay vier Wochen Zeit zum Widerruf, wenn sie der Käufer korrekt informiert hat. Wenn nicht, tritt die Widerrufsfrist nicht in Kraft und der Käufer kann die Produkte sogar ohne eine zeitliche Frist zurückschicken ? theoretisch auch nach vielen Jahren.
»Die Frist beginnt erst abzulaufen, wenn der Kunde informiert wurde. Das Widerrufsrecht kann also immer geltend gemacht werden«, warnt Dittrich. Der Experte empfiehlt Powersellern, die ihre Kunden bislang nicht über das Widerrufsrecht belehrt haben, dies nachzuholen. »Die Widerrufsfrist kann nachträglich in Gang gebracht werden. Sinnvoll ist dies bei allen Produkten, die vor wenigen Wochen oder Monaten verkauft wurden.« Bei Verkäufen, die bereits eine lange Zeit zurückliegen, sollte der Unternehmer einen reklamierenden Kunden an den Wertverfall erinnern, so der Tipp von Dittrich. Dieser so genannte Wertersatzanspruch werde nämlich grundsätzlich angerechnet. Ein zwei Jahre alter PC ist also nicht mehr seine ursprünglichen 1.000 Euro, sondern nur noch hundert oder zweihundert Euro wert. In diesem Fall wird der Käufer wahrscheinlich davon absehen, seinen Computer zurückzuschicken. Problematisch bleibt der Wertverfall durch »Ingebrauchnahme«. Ein neuer Drucker, den der Kunde installiert und danach zurückschickt, kann nicht mehr als Neuware vom Unternehmer weiterverkauft werden. Diesen Schaden muss der Verkäufer grundsätzlich selber tragen. Powerseller, die primär mit Neuware handeln, sind also vom BGH-Urteil besonders betroffen.
Rechtsexperte Dittrich hat insgeheim mit der Entscheidung des BGH gerechnet und erwartet ? trotz der möglichen Schwierigkeiten ? keine ernsthaften Probleme oder gar eine massive Rückgabewelle. Ebay selbst begrüßt, dass durch das BGH-Urteil die bisherige Rechtsunsicherheit in diesem Punkt beendet wird. Allerdings kritisiert die Firma, dass das Widerrufsrecht für kleine Händler eine Hürde bedeute, die zu einer nicht unerheblichen Schwelle für Existenzgründungen im Online-Handel werden könnte. Gerade die kleineren Händler seien mit dem komplizierten Verbraucherschutzrecht häufig überfordert. Glück haben die vielen Powerseller, die schon in der Vergangenheit freiwillig eine Rückgabemöglichkeit angeboten hatten. Zu ihnen gehört IT-Powerseller Björn Blum von der B & B Computer Trading GmbH. »Wir hatten schon immer ein Widerrufsrecht eingeräumt, weil wir nicht davon ausgingen, dass es sich bei Ebay nicht um eine Auktion handelt«, bestätigt Blum. Bislang hätten aber nur wenige Kunden von ihrem Rückgaberecht Gebrauch gemacht.
_____________________________________________
Der Kunde kann ohne Angabe von Gründen seine Ware Jahre nach dem Kauf zurückschicken und erhält sein Geld zurück ? das ist wohl der Alptraum für jeden Händler. Wahr geworden ist er jetzt für die Ebay-Powerseller. Das BGH-Urteil gilt rückwirkend: Wer seine Kundschaft nicht auf das Widerrufsrecht aufmerksam gemacht hat, muss jetzt zittern. Ein Ausweg wäre es, die Käufer im Nachhinein zu informieren. Dann wäre alles nach vier Wochen ausgestanden.
_____________________________________________
Ebay International AG
Zweigniederlassung Deutschland
Albert-Einstein-Ring 2-6, D-14532 Kleinmachnow
www.ebay.de