»Strafgebühr«: Verwirrung um Interconnection-Zuschlag. Kunden der Deutschen Telekom müssen ab 1. Mai nächsten Jahres für Gespräche in die Netze von City-Carriern einen Aufschlag zahlen. Den Zuschlag hatten zahlreiche deutsche Stadtnetzbetreiber gefordert; nicht jedoch die Telekom.
Bei Anrufen in die Netze lokaler Telefonanbieter wie »NetCologne« und »HanseNet« wird künftig ein Minutenzuschlag von 0,2 Cent erhoben. Die Regionalgesellschaften hatten bei der Regulierungsbehörde zuvor Zuschläge von bis zu 5,8 Cent beantragt, sich damit aber nur teilweise durchsetzen können. Die Telekom hatte gegen den Aufschlag wiederholt geklagt.
Entgegen den von Nachrichtenagenturen und der »Bild«-Zeitung verbreiteten Pressemeldungen wird die Telekom keine »Strafgebühr« verlangen, sondern die zusätzlichen von den Regiocarriern erhobenen Kosten an ihre Endkunden weitergeben. Telekom-Sprecher Frank Domagalla wies deshalb den Vorwurf einer Strafgebühr zurück. Nicht betroffen vom Interconnection-Zuschlag sind die Kunden des bundesweiten Telekom-Konkurrenten Arcor.