Unternehmerische Freiheit

27. Januar 2005, 0:00 Uhr | Markus Bereszewski
Markus Bereszewski

Unternehmerische Freiheit. Der Mittelstand wird nicht ohne Grund als tragende Säule der deutschen Wirtschaft bezeichnet.

Unternehmerische Freiheit

Er gilt im weltweiten Vergleich als eine nationale Besonderheit und fast schon als Wert an sich. Ähnlich positiv besetzt und eng mit dem Mittelstand verbunden ist der Wert der unternehmerischen Freiheit. Doch wie weit ist es damit her? Im vorliegenden Fall geht es um ein schwäbisches, gehoben mittelständisches Systemhaus mit ebensolchen mittelständischen Kunden. Dass dieses Systemhaus in der Vergangenheit über Zukäufe gewachsen ist, ist noch nicht ungewöhnlich, schon gar nicht verwerflich. Doch wie so manche Akquisitionen zustande kommen, hat ein »Gschmäckle«, wie man dort sagen würde. Der »Inhaber« eines anderen IT-Dienstleisters wollte sein Unternehmen verkaufen und war sich schon mit einem Interessenten einig. Nun hatte der Inhaber aber Verbindlichkeiten bei einer großen schwäbischen Bank, die wiederum nennenswerte Anteile an seinem Unternehmen hatte. Und wie das bei Banken so ist, sind sie natürlich nicht nur an einem interessanten Unternehmen beteiligt. Dummerweise wollte der Inhaber aber an einen Interessenten verkaufen, der außerhalb des »Einflussbereiches« der Bank sitzt, nämlich in einem anderen Bundesland. Schließlich verkaufte der Inhaber nicht nur an das Systemhaus, an dem auch die große Bank Anteile hat ? er tat dies auch noch für einen Preis, den die Anteilseigner (auch die vielen kleinen unter ihnen) ebenso für deutlich zu niedrig hielten, wie die einschlägigen Finanzanalysten hierzulande und in deren Folge natürlich auch die Presse. Nicht eindeutig nachzuweisen dürfte der Umstand sein, dass die Bank den »Inhaber« mit sanfter Gewalt (»halb zog sie ihn, halb sank er hin« dürfte es schon nicht mehr ganz treffen) gezwungen hat, an den ihr genehmen Käufer zu veräußern. Dennoch liegen die Interessen und die Einflussmöglichkeiten der Bank über die Beteiligungen und vor allem über die Verbindlichkeiten des »Inhabers« bei ihr deutlich auf der Hand. Ändern könnte dieses nebulöse Bild nur eine klare Aussage der Beteiligten. Allerdings hat weder die Bank noch der Käufer ein Interesse daran. Einzig der »Ex-Inhaber« könnte ein Interesse bekommen, seinen Kopf so weit wie möglich aus der Schlinge zu ziehen. Ob er das Interesse je entwickelt, dürfte auch damit zusammenhängen, ob und wann sich Institutionen wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre mit dem Fall beschäftigen. Wie auch immer: Aus diesem Fall können wir drei wesentliche Erkenntnisse gewinnen (wenn wir sie nicht schon hatten): 1. Es ist nie gut, Schulden zu haben, auch (oder schon gar) nicht bei Banken. 2.Die Maultaschen-Mafia steht in ihrem Organisationsgrad dem Köllsche Klüngel oder der Amigo-Connection in nichts nach. 3. Unternehmerische Freiheit wird in Deutschland nicht vom Staat, sondern von Banken gewährt.


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