Den Wettbewerbshütern zufolge gibt es Anhaltspunkte, dass Facebook auf dem Markt für soziale Netzwerke eine beherrschende Stellung einnimmt. Sie wollen nun unter anderem prüfen, ob zwischen dieser Position des Unternehmens und der Verwendung solcher Klauseln zur Datennutzung und Ergebung ein Zusammenhang besteht. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, mit Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten geplant.
Marktbeherrschende Unternehmen würden besonderen Pflichten unterliegen, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Dazu gehöre es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden, soweit diese marktrelevant sind. Schließlich hätten Nutzerdaten für werbefinanzierte Internet-Dienste wie Facebook eine herausragende Bedeutung. »Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden«, so Mundt.