Verband gegen Vorschlag der EU-Kommission

Daten-Schnellzugriff für Behörden in der Kritik

25. April 2018, 10:45 Uhr | Elke von Rekowski
Der Vorschlag der EU-Kommision zum grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel ist in die Kritik geraten.
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Wie sollten Strafverfolgungsbehörden den grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel handhaben? Hier gehen die Ansichten weit auseinander, wie die aktuelle Kritik des Eco Verbands an den Plänen der EU-Kommission zeigt.

Die Europäische Kommission hat einen konkreten Vorschlag vorgestellt, wie Strafverfolgungsbehörden künftig grenzüberschreitend Zugriff auf elektronische Beweismittel (e-evidence) erhalten könnten. Das ist jetzt auf heftige Kritik des Eco Verbandes gestoßen. Laut dem Plan der EU-Kommission sollen Anfragen im Regelfall binnen zehn Tagen und im Notfall binnen sechs Stunden beantwortet werden. Das soll für alle Unternehmen gelten, die ihre Dienste innerhalb der EU anbieten und unabhängig davon, wo sich die Daten oder die Unternehmen befinden. Von den neuen Regeln sollen neben Kommunikationsdiensten auch soziale Medien, Cloud-Dienste, Domain-Registrierungsstellen und Registrare betroffen sein. Bisher werden zur Herausgabe elektronischer Beweismittel die Mechanismen für justizielle Zusammenarbeit wie das EU-US-Rechtshilfeabkommen oder der bilateralen, gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen genutzt. Dieser internationale Rechtsweg kann allerdings bis zu zehn Monate lang dauern. Damit gilt er als zu langwierig für Kommunikationsdaten, die teilweise nur wenige Wochen gespeichert werden.

Der Vorschlag der EU-Kommission ist hier nach Ansicht des Verbands trotzdem der falsche Ansatz. »Das von der EU-Kommission vorgestellte Verfahren soll die bisherigen Rechtshilfeverfahren umgehen. Sinnvoller wäre es jedoch, diese oft als zu langsam kritisierten aber international anwendbaren Verfahren zu optimieren und nicht stattdessen auf einen unmittelbaren grenzüberschreitenden Datenzugriff zu setzen, der letztlich zu Rechtsunsicherheit und Haftungsproblematiken führen wird«, sagt Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verband der Internetwirtschaft.

Denn mit dem vorgeschlagenen Verfahren könnte künftig jeder Diensteanbieter von allen anderen 27 Mitgliedsstaaten kontaktiert und zur Herausgabe oder Speicherung von Daten verpflichtet werden. Problematisch, findet der Verband. «Jedes Unternehmen müsste zukünftig selbst entscheiden, ob die anfragende Stelle überhaupt für diese Anfrage autorisiert ist und ob diese Information auch nach lokalem Recht erteilt werden dürfe. Das führt zu unverhältnismäßigen Verantwortlichkeiten bei den Unternehmen, insbesondere wenn der Rechtsweg nur im Land der ansuchenden Stelle offensteht«, so Süme. Die Pläne zur Sicherung von Daten und Kommunikation auf Zuruf für einen späteren Zugriff werfen seiner Ansicht nach zudem enorme grundrechtliche Fragen auf.

Die von der EU vorgeschlagenen Maßnahmen sollen zunächst nur bei schweren Straftaten angewendet werden. Trotzdem seien sie nicht sinnvoll, meint der Verband. Denn eine unausgereifte Regelung könne in einem zweiten Schritt schnell zur breiteren Anwendung führen.


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