Eine Einheitslösung für die EU-Datenschutzgrundverordnung gibt es nicht. Hier können sich Reseller als kompetente Partner bei ihren Kunden positionieren, erklärt Helge Scherff von Nuvias, der zu einer strikten Einhaltung der Regelungen rät.
Am 28. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirksam. Das Gesetz ist insbesondere für die Rechtsabteilungen der Endkunden eine große Herausforderung. Auf der anderen Seite geht es aber auch mit einem hohen technischen Aufwand einher. Was in der Rechtsabteilung als Gebot des Datenschutzes auftaucht, muss die IT-Abteilung technisch gesehen als Datensicherheit abbilden. Doch eine Einheitslösung gibt es hierfür leider nicht. So wie die Wege und Methoden der Datenverarbeitung in jedem Unternehmen unterschiedlich sind, müssen die IT-Systeme je nach individueller Lage umgestellt oder neue Lösungen eingeführt werden.
Dies bietet nicht zuletzt für Reseller große Chancen. Anstatt nur Discounts an ihre Kunden weiterzureichen, können sie sich proaktiv als Experten und verlässliche Partner positionieren. Denn vor dem Hintergrund der DSGVO geht es für den Endkunden nicht zuletzt darum, aus der Vielzahl der Technologien auf dem Markt die richtige für sich auszuwählen. Dabei können die Reseller auf das Know-how ihrer Hersteller und Value-Added-Distributoren zurückgreifen und dieses an ihre Kunden weitergeben. Ohne die entsprechende Beratung laufen Unternehmen Gefahr, dass sie empfindliche Strafen treffen – bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes.
Deshalb ist es wichtig, die Richtlinien so strikt wie möglich einzuhalten. Doch dies darf nicht zu einer Behinderung der Prozesse führen. Dann sind die Systeme zwar »compliant«, es drohen aber Produktivitäts- und damit Gewinnverluste. Auch hier hilft der Blick externer Berater. Reseller, die ihre Expertise um technisches und juristisches Know-how erweitern und ganzheitliche Umsetzungsmodelle als Added Value an ihre Kunden weiterreichen, haben in diesem Umfeld die Nase vorn.