Konzept der DSK

Einheitliche und nachvollziehbare DSGVO-Bußgelder

25. Oktober 2019, 10:45 Uhr | Daniel Dubsky
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Die Datenschutzkonferenz hat ein Konzept für die Bußgeldzumessung bei Verstößen gegen die DSGVO entwickelt, dass die Bußgelder einheitlich und nachvollziehbar machen soll.

Mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes können Verstöße gegen die DSGVO geahndet werden. Wie hoch ein Bußgeld im Einzelfall aber ausfällt, entschieden die hiesigen Aufsichtsbehörden allerdings bislang unabhängig. Um die Strafen zu vereinheitlichen sowie nachvollziehbar und transparent zu gestalten, hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ein Konzept für die Bußgeldzumessung erarbeitet (PDF). In die Berechnung fließen etwa der Umsatz des Unternehmens und die Schwere des Verstoßes, aber auch besondere Umstände wie eine lange Verfahrensdauer oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens mit ein.

Das Konzept soll den Behörden nun eine Richtschnur an die Hand geben, bis der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) europaweit einheitliche Leitlinien beschließt. Die DSK hat ihr Modell bereits dem EDSA präsentiert, aber auch die Modelle anderer Länder, die eigene Konzepte entwickelt haben, werden mit einfließen.

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