Neue Informations- und Dokumentationspflichten

EU-Datenschutzverordnung lässt viele Firmen kalt

28. September 2016, 7:59 Uhr | Daniel Dubsky

Die europäische Datenschutzgrundverordnung ist schon seit Monaten verabschiedet, doch die lange Übergangsfrist bis 2018 verleitet viele Unternehmen offenbar dazu, Maßnahmen zu ihrer Umsetzung vor sich her zu schieben.

Im Mai dieses Jahres trat die Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft, die Firmen zahlreiche neue Informations- und Dokumentationspflichten auferlegt. Für deren Umsetzung haben sie allerdings bis zum 25. Mai 2018 Zeit, was viele Unternehmen offenbar veranlasst, das Thema als nicht allzu dringlich einzustufen. Darauf deutet zumindest eine Bitkom-Umfrage unter 509 Datenschutzverantwortlichen aus Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern hin, von denen 44 Prozent angaben, sich noch nicht mit dem Thema beschäftigt zu haben – zwölf Prozent haben noch nicht einmal von der EU-Datenschutzgrundverordnung gehört.

»Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umsetzung der Verordnung beginnen«, mahnt Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. »Nach dem Ende der Übergangsfrist im Mai 2018 drohen empfindliche Strafen, wenn sich Unternehmen nicht an die Bestimmungen halten.« So können die nationalen Datenschutzbehörden etwa Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes verhängen.


  1. EU-Datenschutzverordnung lässt viele Firmen kalt
  2. Anpassung von Prozessen und Verträgen
  3. Mehr Personal notwendig

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