Die E-Privacy-Verordnung erstreckt sich auf klassische TK-Anbieter und neuere Kommunikationsdienste wie Facebook, WhatsApp, Skype, iMessage und Viber. Für sie alle soll künftig gelten: Elektronische Kommunikation muss vertraulich bleiben. Das heißt, ohne die Einwilligung des Nutzers dürfen keine Textnachrichten, Mails oder Sprachanrufe angezapft, abgehört, durchsucht oder gespeichert werden. Und auch die Metadaten – also zum Beispiel wer wann mit wem von wo aus kommuniziert hat – sind tabu. Sie hätten eine hohe Relevanz für den Schutz der Privatsphäre, schreibt die EU, und müssen gelöscht oder anonymisiert werden, wenn der Nutzer nicht in die Speicherung und Verarbeitung eingewilligt hat und die Daten nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden. »Die Menschen werden immer das Recht haben, 'Ja' oder 'Nein' zu sagen, wenn es um die Nutzung ihrer persönlichen Daten geht. Das gilt sowohl für die Inhalte ihrer Nachrichten als auch die Metadaten«, betonte Ansip.
Mit diesen Regeln will die EU-Kommission sämtliche vom Verbraucher nicht gewünschte elektronische Kommunikation untersagen, also nicht nur Spam-Mails und Spam-SMS, sondern »im Prinzip auch Telefonanrufe«. Die Mitgliedsstaaten sollen allerdings selbst entscheiden können, ob sie eine zentrale Sperrliste für Werbeanrufe einführen wollen, auf die Verbraucher ihre Rufnummer setzen können. Auf jeden Fall muss die Rufnummer angezeigt werden oder sogar eine besondere Vorwahl kenntlich machen, dass es sich um Telefonmarketing handelt.