Zudem möchte die EU die Cookie-Regeln vereinfachen. Zwar wird auch weiterhin die Zustimmung des Nutzers benötigt, wenn Cookies oder andere technische Verfahren zum Einsatz kommen, die sein Online-Verhalten erfassen. Allerdings sollen Cookies, die keine Gefahr für die Privatsphäre darstellen und die Nutzung von Websites erleichtern, ausgenommen sein. Dazu zählt die EU-Kommission etwa solche, die den Warenkorb beim Online-Einkauf speichern, beim Ausfüllen von Formularen über mehrere Seiten hinweg helfen oder Anmeldedaten für die aktuelle Sitzung enthalten.
Überdies müssen Browser künftig nach der Installation eine Grundeinstellung abfragen, wie sie mit Cookies umgehen sollen. In einem früheren Entwurf hatte die Kommission noch vorgeben wollen, dass per Default die datenschutzfreundlichste Voreinstellung gewählt ist, weshalb Daten- und Verbraucherschützer hier ein Einknicken vor der Werbeindustrie kritisieren. Der Vorschlag »bleibt auf halber Strecke stehen« und sei nicht konsequent, heißt es etwa der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Äußerst heftig reagiert dagegen der Bundesverband Digitale Wirtschaft. Der Nutzer müsse nahezu immer seine Einwilligung erteilen, wodurch etwa Third Party-Cookie in den meisten Fällen nicht mehr einfach gesetzt werden könnten. Auf diesen basierten jedoch Reichweitenmessungen und Besucheranalysen von Websites sowie die Auslieferung digitaler Werbung für kostenlose Inhalte und Services im Web. »Diese Verordnung stellt etablierte und von den Verbrauchern akzeptierte Geschäftsmodelle in Frage und negiert fundamentale Prinzipien der Digitalen Wirtschaft. Das Internet, wie wir es heute kennen, wird es damit nicht mehr geben«, warnte BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr und fordert »eine deutliche Verbesserung dieser realitätsfernen und rückwärtsgewandten Vorschläge«.