»False Positives« haben möglicherweise eine korrekte Presseplatzvergabe beim NSU-Prozess vereitelt. Der Software-Spezialist Net at Work warnt deswegen vor dem Einsatz klassischer Antispam-Filter.
Fehlerhaft eingestellte Spam-Filter könnten zu einer inkorrekten Vergabe der Presseplätze beim NSU-Prozess geführt haben. So berichtet Focus Online, dass die E-Mails einiger Medienvertreter im Oberlandesgericht (OLG) München als Spam klassifiziert und bei der Vergabe nicht berücksichtigt wurden. Uwe Ulbrich, Geschäftsführer beim Paderborner Software-Haus Net at Work, empfiehlt Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen daher, sich bei der Spam-Abwehr nicht länger auf klassische Filtertechnologien zu verlassen: »IT-Verantwortliche müssen darauf achten, dass ihre Antispam-Lösung die Absender blockierter E-Mails informiert – dann wäre der Image-GAU durch die zu Unrecht geblockten Nachrichten leicht vermeidbar gewesen.«
Der Spam-Anteil an der E-Mail-Kommunikation ist nach wie vor extrem hoch. Experten des israelischen Security-Herstellers Commtouch beziffern ihn aktuell auf 74 bis 78 Prozent. Ein starker Spam-Filter ist für Einrichtungen der öffentlichen Hand und für Unternehmen somit nach wie vor unverzichtbar. Bei der Spam-Abwehr erreichen sowohl pattern- als auch reputationsbasierte Filter heute gute Trefferraten.
Unabhängig von der Filtertechnologie haben aber alle Lösungen mit dem Problem der sogenannten »False Positives« zu kämpfen: Stellt man den Filter so restriktiv ein, dass er Spam zuverlässig blockt, werden automatisch auch relevante Nachrichten ausgesiebt. Das Beispiel des OLG München zeigt, dass der Schaden durch diese falsch klassifizierten E-Mails erheblich ist, vor allem, weil der Absender nicht erfährt, dass seine Nachricht nicht angekommen ist.