Der Tragödie dritter Akt

Schrems will neues Datenschutzabkommen kippen

30. Dezember 2022, 10:18 Uhr | Lars Bube
© mixmagic - AdobeStock

Die Datenschutzorganisation Noyb hält auch das geplante neue Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA für nicht tragfähig und prüft deshalb eine weitere Klage vor dem EuGH. Auch dieser dürfte mit dem neuen Vorstoß kaum zufrieden sein.

Zweimal schon hat der österreichische Datenschützer Max Schrems Abkommen zum sicheren Datenverkehr zwischen der EU und den USA zu Fall gebracht, jetzt droht sich die Geschichte ein drittes Mal zu wiederholen. Nach einigen Änderungen an den US-Gesetzen zum Datenschutz hat die EU-Kommission dieses Mal eine sogenannte „Angemessenheitsentscheidung“ auf den Weg gebracht, die den 2020 von Schrems und Noyb über den EuGH gekippten Privacy Shield ersetzen soll. Nach Ansicht der Politiker erfüllen die USA mit der neuen Executive Order 14086 nun die Vorgaben des EuGH, wonach lediglich eine verhältnismäßige Überwachung der Daten von EU-Bürgern in begründeten Einzelfällen stattfinden darf und den Betroffenen zudem Rechtsmittel bei einem Gericht dagegen zur Verfügung stehen müssen. Somit sei der Datenschutzlevel nun gleichwertig mit jenem der EU.

Für Schrems und seine Organisation Noyb sowie andere Datenschutzexperten sind die Anpassungen der US-Vorgaben jedoch nur eine Nebelkerze. „Bestimmte Änderungen, wie z.B. die Einführung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit oder die Einrichtung eines Gerichts klingen auf den ersten Blick vielversprechend – bei näherer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass die Executive Order Nicht-US-Personen nicht ausreichend vor Überwachung schützt“, erklärt Noyb in einer Stellungnahme. Im Endeffekt gebe es damit weiterhin eine Massenüberwachung und auch die Legitimität und Unabhängigkeit des zuständigen Gerichts sei stark anzuzweifeln. Somit werden die Vorgaben des EuGH auf Seiten der USA aus Sicht von Noyb nicht erfüllt, weshalb sich die Organisation bereits auf eine entsprechende Klage vorbereitet. Schrems geht davon aus, dass die Entscheidung der EU im Frühjahr veröffentlicht und damit gültig sowie rechtlich anfechtbar wird. Zuvor müssen sich zwar noch der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und die Mitgliedsstaaten mit der Entscheidung befassen, allerdings sind ihre Einlassungen für die Kommission nicht bindend.

In Anbetracht dieser Sachlage dürfte die neue Regelung nach Schrems Dafürhalten nicht allzu lange Bestand haben: „Da sich der Entscheidungsentwurf auf die bereits bekannte Executive Order stützt, glaube ich kaum, dass diese einer Anfechtung vor dem Gerichtshof standhalten wird“, erklärt er. Für die Unternehmen in Europa bedeutet das, dass die Nutzung der Datendienste von US-Anbietern weiterhin auf tönernen Füßen steht. Schrems zeigt sich deshalb verwundert über die hartnäckige Lernresistenz der EU-Kommission: „Die Europäische Kommission scheint immer wieder ähnliche Entscheidungen zu erlassen, die einen eklatanten Verstoß gegen unsere Grundrechte darstellen.“

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