Laut Rechtsanwalt Christian Solmecke könnten in naher Zukunft ähnliche Maßnahmen gegen weitere Portale folgen. »Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele illegale Download-Portale untereinander verknüpft sind«, so der Rechtsanwalt. Wenn die Staatsanwaltschaft jetzt den ersten Uploadern Kronzeugenregelungen anbieten werde, sei davon auszugehen, dass auch andere Portale bald schließen müssten.
Laut Solmecke besteht zudem die Möglichkeit, dass auch die 2,7 Millionen Nutzer von Boerse.bz belangt werden könnten, da sie nicht nur gestreamt sondern auch heruntergeladen hätten. Das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke von illegalen Portalen ist rechtswidrig. Allerdings rät der Anwalt auch, nicht gleich in Panik zu verfallen. »Allein die Tatsache, dass sich Nutzer bei Boerse.bz angemeldet haben, ist noch kein Rechtsverstoß«, so Solmecke. Es müsste schon der konkrete Download nachgewiesen werden. »Dabei ist zu beachten, dass Nutzer in Deutschland anhand ihrer IP-Adresse lediglich sieben Tage zurückverfolgt werden können. Eine relativ kurze Zeitspanne.«