Streit um Namen an Klingelschildern

Sinnlose Panikmache gegen die DSGVO

18. Oktober 2018, 17:03 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Reaktion erst bei Widerspruch geboten

Er sehe keine Notwendigkeit, die Namensschilder abzumontieren, sagte dagegen der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri. Der Vermieter sei im Regelfall sogar verpflichtet, einen Namen an die Klingel zu schreiben. Nur bei einem Widerspruch müsse das Schild weg. Ähnlich sieht es auch der Präsident der bayerischen Datenschutzaufsicht Thomas Kranig. Die Entscheidung aus Wien halte er für übertrieben, sagte Kranig der »Augsburger Allgemeinen«.

Auch die Berliner Datenschutzbehörde sieht keinen Grund zur Panik. Sie empfiehlt Vermietern, den Mietern bei Neuvermietung eine Wahlmöglichkeit zu bieten. Alle Namensschilder von Alt-Mietern zu entfernen, wäre dagegen »wirtschaftlicher Wahnsinn«, sagte Schönefeld. Bei möglichen Klagen würde ihre Behörde den Vermieter anschreiben. Die Verhängung von Bußgeldern hält Schönefeld - zumindest in Berlin - für unwahrscheinlich.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist nach einer zweijährigen Übergangsfrist seit Mai offiziell in Kraft und gilt erstmals europaweit. Zum ersten Mal sieht das Regelwerk auch empfindliche Bußgelder in Millionenhöhe bei Verstößen vor. Damit erhoffen sich die Datenschützer vor allem ein wirksames Instrument gegen wiederholte Verstöße etwa durch Internet-Größen wie Facebook und Google. In vielen Anwendungsfällen, etwa in kleinen Firmen, bei Vereinen - oder nun auch bei Vermietern - herrscht allerdings vielfach Unsicherheit über die tatsächliche Auslegung.


  1. Sinnlose Panikmache gegen die DSGVO
  2. Verunsicherung mit »Absurditäten«
  3. Reaktion erst bei Widerspruch geboten

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