Streit um Namen an Klingelschildern

Sinnlose Panikmache gegen die DSGVO

18. Oktober 2018, 17:03 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Verunsicherung mit »Absurditäten«

Die DSGVO findet nach Ansicht von Experten keine Anwendung bei Klingelschildern
Die DSGVO findet nach Ansicht von Experten keine Anwendung bei Klingelschildern
© fotogestoeber - Fotolia

»Offensichtlich geht es hier einmal mehr darum, die Menschen mit derartigen Absurditäten zu verunsichern und substanzlos gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung zu wettern«, schätzt der netzpolitische Sprecher der Grünen-Faktion, Konstantin von Notz. Die Behauptung, die Klingelschilder müssten abmontiert werden, »entbehrt jeder Grundlage«, da sie überwiegend analog und deshalb datenschutzrechtlich nicht betroffen seien. Selbst bei digitalen Klingelschildern liege ein »berechtigtes Interesse im Sinne von Artikel 6 DSGVO« vor.

Auch die Netzpolitikerin der SPD, Saskia Esken, sieht in der Diskussion lediglich einen Versuch, »die DSGVO zu diskreditieren und die Menschen zu verunsichern«. »Die Datenschutz-Grundverordnung verbietet keine Namen auf Klingelschildern«, sagt sie. Jeder könne selbst entscheiden, was an der Haustür stehe - »Datenschutz ist informationelle Selbstbestimmung«.

Vor rund einer Woche hatte allerdings bereits die österreichische Hausverwaltung »Wiener Wohnen« für Schlagzeilen gesorgt. Nach der Beschwerde eines Mieters entschied sich der Verband, an 220.000 Wohnungen sukzessive die Namensschilder gegen die Wohnungsnummer auszutauschen. Die für Datenschutzangelegenheiten der Stadt zuständige Magistratsabteilung schätze die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer als einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung ein, hieß es. Wer dennoch seinen Namen am Klingelschild haben wolle, müsse nun selbst einen Aufkleber anbringen.

Die rechtliche Einschätzung aus Österreich sei nicht von der Hand zu weisen, sagte Haus&Grund-Präsident Warnecke der dpa. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt rund 900 000 Mitglieder. »Wir wollen nicht in die Situation kommen, dass jeder Mieter klagen könnte.« Wer auf Nummer sicher gehen wolle, sollte deshalb die Namensschilder an den Klingeln entfernen lassen. Sofern sich kein Mieter beschwert habe, brauche jedoch niemand unbedingt aktiv zu werden. Warnecke erwartet jedoch, dass die Streitfrage nun von der Politik gelöst werde. »Das schreit nach einer Klärung.«


  1. Sinnlose Panikmache gegen die DSGVO
  2. Verunsicherung mit »Absurditäten«
  3. Reaktion erst bei Widerspruch geboten

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