Bundesländer lassen Lehrer im Regen stehen

Whatsapp in Schulen: Datenschutz-Durcheinander

18. Februar 2019, 9:19 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Lehrer in Permanenz schützen

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen wünscht sich klarere Anweisungen, die Handreichung des Landes sei zu vage. »Wir raten den Kollegen deutlich von der Nutzung des Mediums ab. Nicht nur aus Datenschutz-, sondern auch aus Arbeitsschutzgründen«, hieß es von der Gewerkschaft. Lehrkräfte müssten vor der permanenten Erreichbarkeit sowie dem zeitlichem Druck geschützt werden. Das betrifft aber nicht nur Whatsapp, sondern auch andere Messenger wie Threema, Signal oder Telegram.

Doch auch dort, wo feste Regelungen existieren, greifen sie offenbar nicht immer: Obwohl Lehrkräfte in Baden-Württemberg keine sozialen Netzwerke für dienstliche Zwecke benutzen dürfen, halten sich laut der Dienststelle des Landesdatenschutzbeauftragten nur sehr wenige an das Verbot. »Die Handreichung des Kultusministeriums ist vielen Lehrkräften leider nicht bekannt«, hieß es von der Datenschutzbehörde. Die Lehrergewerkschaft GEW im Südwesten widersprach dieser Einschätzung. Das Kultusministerium hatte die Nutzung sozialer Netzwerke an Schulen im Jahr 2013 verboten.

Auch in Rheinland-Pfalz sollen Whatsapp oder Facebook für den schnellen Austausch von Lehrern, Schülern und Eltern außen vor bleiben. Sofern Lehrer den Einsatz eines Messengers von Lehrkräften für nötig erachten, sollen sie nur Dienste europäischer Anbieter verwenden, die Verschlüsselung über den gesamten Kommunikationsweg gewährleisten - so heißt es im Leitfaden des Bildungsministeriums und des Landesdatenschutzbeauftragten in Mainz. Whatsapp bietet diese geforderte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allerdings auch.

Das Land Niedersachsen sucht inzwischen nach einem Kompromiss in der Frage. Derzeit werde die datenschutzkonforme Nutzung eines möglichen alternativen Kurznachrichtendienstes geprüft. Denn längerfristig müsse es auch an Schulen entsprechende Kommunikationsmöglichkeiten geben. Bisher gelte: »Dienstliche Informationen über Whatsapp zu versenden, ist aus Datenschutzgründen unzulässig«, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Kultusministeriums. Lehrer dürften sich auch nicht an Whatsapp-Gruppen von Schülern und Eltern beteiligen.


  1. Whatsapp in Schulen: Datenschutz-Durcheinander
  2. Lehrer in Permanenz schützen
  3. Didaktiker und neue Unterrichtsformen einbeziehen

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