Auch auf Didaktiker kommen in Zukunft noch jedem Menge rechtlicher Fragen zu, wenn sie Unterrichtsinhalte über neu digitale Kommunikationskanäle wie Messenger-Dienste vermitteln wollen. Der Bayerische Rundfunk beispielsweise startete kürzlich ein vielversprechendes »digitale Storytelling-Projekt« im Unterrichtsfach Geschichte. »Ich, Eisner!« würde »die packende Geschichte der Revolution in Bayern von 1918 hautnah erfahrbar« machen, heißt es beim BR.
Nutzer bekommen Texte, Bilder, Videos und Sprachnachrichten von Kurt Eisner, dem Anführer der Revolution und ersten bayerischen Ministerpräsidenten, auf ihr Handy – quasi in Echtzeit, nur 100 Jahre später. Das Projekt funktioniert über die Messenger-Dienste Whatsapp und Insta, startete am 14. Oktober und läuft noch bis 26. Februar 2019, auf den Tag 100 Jahre nach Eisners Beerdigung.
»Ich, Eisner!« ist in der Tat ein spannendes Digitalprojekt, das Bayern 2 gemeinsam mit dem Referat »Digitale Entwicklungen und Social Media«, unter Beteiligung einiger Museen, Bibliotheken und wissenschaftlicher Einrichtung in Bayern.
Konkrete Handreichungen für Geschichtslehrer fehlen, wie das innovative Messenger-Projekt auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten im praktischen Unterricht eingesetzt werden kann.
Die Vorteile solcher didaktischen Vorzeigeprojekte liegen auf den Hand: Schüler dort abzuholen, wo sie in den digitalen Kanälen zuhause sind und sie über moderne Kommunikationskanäle für Bildungsinhalte zu begeistern.