Marke »Black Friday« ist geschützt

Abmahnfrust statt Umsatzlust für Händler

7. Dezember 2016, 16:09 Uhr | Peter Tischer

Der Black Friday brach auch in Deutschland wieder Verkaufsrekorde. Gleichzeitig sorgten Abmahnungen rund um die eingetragene Marke »Black Friday« für Frust im Handel.

Mit dem Black Friday und dem Cyber Monday liegt das vielleicht umsatzstärkste Wochenende hinter dem deutschen Einzelhandel. Allein die Zahl der vermittelten Verkäufe über das Schnäppchenportal »mydealz« stieg an den vier Tagen um 36 Prozent gegenüber dem Vorjahr und erreichte einen neuen Rekordwert von rund 2,4 Millionen Verkäufe. Am Black Friday selbst gingen die Verkaufszahlen gegenüber 2015 sogar um 141 Prozent von 574.908 auf 1,39 Millionen Deals nach oben. Vor allem Elektronikhändler machten in diesem kurzen Zeitraum gute Geschäfte. 1,26 Millionen aller von mydealz vermittelten Käufe entfielen auf Elektronikprodukte.

Doch für viele Händler wurde laut Rechtsanwalt Felix Barth von der IT-Recht-Kanzlei aus München der eigentlich umsatzstarke Tag sprichwörtlich zum schwarzen Freitag. Denn sie erhielten eine E-Mail von der Plattform »black-fridaysale.de«, hinter der die »Blackfriday GmbH« steckt. Diese bündelt auf dem Online-Portal Angebote von teilnehmenden Händlern zum Schnäppchen-Tag. In der Mail wird darauf hingewiesen, dass die Marke »Black Friday« beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geschützt sei und dass die Black Friday GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte für den Markennamen
in Deutschland erworben habe. Gleichzeitig wird der Ratschlag erteilt, möglichst die Finger von dem Begriff zu lassen, sofern Händler nicht an der von der Firma initiierten Verkaufsveranstaltung teilnehmen.


  1. Abmahnfrust statt Umsatzlust für Händler
  2. Anträge für ­Markenlöschung

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