Nach Urteil zur Arbeitszeit

Altmaier will nicht zurück zur Stechuhr

22. Mai 2019, 7:39 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Auslegungsspielraum nutzen

Das Wirtschaftsministerium erklärte, das Urteil lasse einen Auslegungsspielraum. Es nenne zudem keine bestimmte Frist, in welcher Mitgliedstaaten tätig werden müssten. »Daher ist es jetzt richtig, genau zu prüfen und zu analysieren, ob es Umsetzungsbedarf gibt und nicht zu Schnellschüssen zu kommen. Es ist wichtig Lösungen zu finden, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen gerecht werden und nicht zu weiterer Bürokratie führen.«

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte Gesetzesänderungen nach dem Urteil aber nicht ausgeschlossen. »Die Aufzeichnung von Arbeitszeit ist notwendig, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern«, hatte Heil gesagt. »Es geht schließlich um Löhne und Arbeitnehmerrechte, das ist also auch keine überflüssige Bürokratie.« Ob Gesetzesänderungen in Deutschland notwendig seien, werde geprüft. Dabei werde er das Gespräch mit Gewerkschaften und Arbeitgebern suchen, »damit wir das Richtige tun und nicht übers Ziel hinausschießen«.

SPD-Fraktionsvize Katja Mast sagte, es stehe Altmaier frei, Urteile zu prüfen. »Dennoch gehen wir davon aus, dass gesetzlich geregelt wird, was im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Unternehmen aus dem Urteil folgt«, sagte Mast. »Alles andere hielten wir für nicht vermittelbar. Und an die Adresse der Arbeitgeber: Eine Reanimation der Stechuhr ist nicht geplant.«

Altmaier war zuletzt von Wirtschaftsverbänden massiv kritisiert worden, weil er zu wenig zum Beispiel für den Mittelstand tue. Er verbucht es für sich als einen Erfolg, dass sich die Koalition vor kurzem auf Entlastungen der Unternehmen von Bürokratie geeinigt hatte. Über konkrete Maßnahmen aber wird noch verhandelt.


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