Bei der Personenbeförderung mit Taxis gelten regulierte Preise und eine Beförderungspflicht. Für einen Limousinenservice mit Fahrer fehlen derartige Regeln. Ein Berliner Taxiunternehmen hatte deshalb gegen »Uber Black« geklagt und in den Vorinstanzen gewonnen. Dagegen war Uber vor dem BGH in Revision gegangen.
Die Entscheidung habe keine Auswirkungen auf das aktuelle Angebot in Deutschland, betonte ein Uber-Sprecher nach dem Urteil. Das Geschäftsmodell sei bereits vor mehr als vier Jahren entsprechend angepasst worden. »Wir wollen ein guter und langfristiger Partner für deutsche Städte sein.«
Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband begrüßte das Urteil. Uber sei ein Verkehrs- und kein IT-Dienstleister, erklärte Präsident Michael Müller. Auch der Umweltschutz spiele eine Rolle. »Hätte sich Uber durchgesetzt, würden Mietwagen auf Kundensuche die Innenstädte verstopfen.« Die Bedenken des BGH sollten nach Ansicht Müllers auch bei möglichen Veränderungen des Personenbeförderungsgesetzes berücksichtigt werden.