»Hessentrojaner« und »Hessendata«

Bürgerrechtler klagen gegen Überwachungssoftware

2. Juli 2019, 16:59 Uhr | Lars Bube
© Sergey Nivens - Fotolia

In Hessen regt sich Widerstand gegen das novellierte Polizeigesetz. Bürgerrechtler und Datenschützer sehen bei den darin verankerten Überwachungsmethoden Grundrechte in Gefahr. Sie sind nicht die einzigen, die dagegen vorgehen wollen.

Rund ein Jahr nach seinem Inkrafttreten haben Bürgerrechtler und Datenschützer am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen das novellierte hessische Polizeigesetz eingereicht. »Im neuen Polizeigesetz greifen wir zwei Neuregelungen an«, sagte die Juristin der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Sarah Lincoln, am Dienstag in Wiesbaden. Im Fokus stehen demnach die Analysesoftware »Hessendata« und der Einsatz von Online-Durchsuchungen mittels sogenannter Staatstrojaner - auch als »Hessentrojaner« bekannt. Zudem richtet sich die Beschwerde gegen das Verfassungsschutzgesetz.

Mit der Mehrheit der Regierungskoalition von CDU und Grünen hatte der hessische Landtag im Sommer 2018 diese neuen Überwachungsinstrumente für die Sicherheitsbehörden im Polizeigesetz verankert. Dazu gehört unter anderem der Einsatz von staatlicher Spionage-Software auf Computern. Bei einer Online-Durchsuchung werden Computer von Verdächtigen mit einem Staatstrojaner verdeckt überwacht. Dazu wird eine geheimgehaltene Sicherheitslücke genutzt. Ein richterlicher Beschluss ist dafür allerdings notwendig.

»Das gefährdet unser aller IT-Sicherheit«, erklärte Lincoln. Dieselben Sicherheitslücken könnten auch von Cyberkriminellen oder ausländischen Geheimdiensten genutzt werden, fürchten die Beschwerdeführer. Sie verlangen daher die Lücken in IT-Systemen zu beseitigen, statt sie für Staatstrojaner zu nutzen. Außerdem stelle der Einsatz einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar.

Bei der Analysesoftware »Hessendata« fürchten die Datenschützer, dass die Sicherheitsbehörden umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellen könnten. Die Plattform ermöglicht Ermittlern, Informationen aus bestehenden Polizei-Datenbanken mit weiteren Daten Dritter zu verknüpfen, um Ermittlungsansätze zu erhalten. »Verdächtige werden so schnell zum gläsernen Menschen«, kritisierte Lincoln.


  1. Bürgerrechtler klagen gegen Überwachungssoftware
  2. Zweite Verfassungsbeschwerde

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