Während in Omas alter Standuhr allenfalls der Kuckuck heimlich lauschte, können heutige Kinderuhren mit SIM-Karten zur versteckten Spionage genutzt werden. Das möchte die Bundesnetzagentur jetzt eindämmen.
Smartwatches für Kinder, die über eine SIM-Karte und eingeschränkte Telefoniefunktion verfügen, können von Eltern über eine App gesteuert und für Audioaufzeichnungen verwendet werden. Mit dieser »Monitor-« oder »Babyphonefunktion« können Eltern mal reinhören, was das Kind gerade so treibt. Für den entspannten Elternabend mag das ungefährlich klingen, doch die Bundesnetzagentur wertet diese Funktion als unerlaubte Sendeanlage. Denn der App-Besitzer kann die Uhr jederzeit unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung abhören. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur könnten Eltern diese Uhren beispielsweise dazu nutzen, um unbemerkt Unterrichtseinheiten an Schulen mitzuhören.
Die Bundesnetzagentur rät deshalb allen Schulen, bei Schülern im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktionen zu achten. Denn sowohl der Kauf als auch der Besitz dieser Uhren ist strafbar, weshalb die Uhren vernichtet und ein Nachweis darüber an die Bundesnetzagentur gesendet werde muss. Eltern wird daher geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.
Anfang des Jahres hatte die Bundesnetzagentur bereits die Puppe Cayla als verbotene Sendeanlage eingestuft und Besitz und Verwendung unter Strafe gestellt. Cayla, mit blonden Locken und blauen Augen als beste Freundin der Tochter getarnt, zeichnete über ein Bluetooth-fähiges Mikrofon Audioaufnahmen auf und schickte diese zu den Servern des Herstellers. Die Bundesnetzagentur wertete diese Technik ebenfalls als illegales Spionagegerät.