Karten wie American Express, die unter das Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren fallen, sind vom Surcharging-Verbot ausgenommen, weil hier das zu entrichtende Entgeld nicht reguliert wird. Die fehlende Deckelung kann dazu führen, dass hohe Gebühren für die Nutzung anfallen. »Händler würden die Einnahmedefizite über generelle Preiserhöhungen auf Verbraucher abwälzen, die dann die Gebühren einiger weniger Karteninhaber tragen müssten«, so Bünen.
In der Praxis dürfen Händler die Kosten, die ihnen bei der Entgegennahme des Zahlungsmittels entstehen, nicht mehr auf den Kunden umlegen. Auch Anreizsysteme oder Ermäßigungen für bestimmte Zahlungsmittel sind nach der neuen Regelung unzulässig. Zudem müssen Händler ihre AGBs und technischen Systeme, mit denen Entgelte automatisch festgelegt und abgerechnet werden, an die neue Rechtslage anpassen.
Wer nach Inkrafttreten weiterhin Aufschläge für bestimmte Zahlungsarten erhebt, muss mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen rechnen. Zudem kann
der Kunde die ohne Rechtsgrund erhobenen Gebühren zurückverlangen und/oder eine Beschwerde bei der OS-Plattform (Onlineplattform zur Streitbeilegung) einreichen und eine Schlichtungsstelle anrufen. Brünen spricht nicht umsonst in diesem Zusammenhang von »großen Herausforderungen« für Shop-Betreiber.