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IT-Haftpflichtversicherung

Das gilt es zu beachten

Autor: Michaela Wurm • 27.4.2016 • ca. 1:10 Min

Das gilt es zu beachten

Eines sollte man jedoch im Blick haben: Die eine IT-HV gibt es nicht! Vielmehr können die verschiedenen Haftpflichtversicherungen erheblich voneinander abweichen, so dass bei der einen Versicherung gedeckt ist, was bei der anderen ausgeschlossen ist. Deshalb sollte man drei wesentliche Punkte beim Abschluss einer IT-HV beachten:

  1. Die tatsächlichen Tätigkeiten im Betrieb: Gewöhnlich enthält die IT-HV eine Aufzählung der versicherten Tätigkeiten. Dabei gilt: Bestimmte Tätigkeiten bedürfen häufig einer ausdrücklichen Vereinbarung, zum Beispiel der Betrieb von Rechenzentren. Dies hängt jedoch von der konkreten Versicherung ab. Daher ist es wichtig, sich bereits beim Abschluss der IT-HV vor Augen zu führen, welche Tätigkeiten im Betrieb ausgeübt werden und daher versichert werden sollen.
  2. Keine ungeeigneten Ausschlüsse aufnehmen: In der Versicherung sollten keine Ausschlüsse enthalten sein, die für den konkreten Betrieb ungeeignet sind. So besteht oftmals kein Versicherungsschutz, wenn zum Beispiel Erzeugnisse in die USA oder nach Kanada geliefert werden – sprich bei direkten Exporten. Diese können jedoch regelmäßig durch gesonderte Vereinbarung mitversichert werden. Indirekte Exporte – also wenn das Produkt ins Ausland gelangt, ohne dass der Versicherungsnehmer dorthin geliefert hat – sind hingegen gewöhnlich mitversichert. Ein Spannungsfeld ist jedoch das Downloading im Internet: Wenn auf diesem Weg Daten zur Verfügung gestellt werden und dazu keine ausdrückliche Regelung in den Versicherungsbedingungen enthalten ist, kann es im Einzelfall fraglich sein, ob es sich um einen direkten oder indirekten Export handelt.
  3. Höhe der Versicherungssumme: Damit im Haftungsfall der Schaden in möglichst voller Höhe abgedeckt ist, sollte zudem eine angemessene Versicherungssumme vereinbart werden. Dabei sollten Unternehmen aus der IT-Branche darauf achten, dass für bestimmte Schäden oftmals nicht die volle Versicherungssumme zur Verfügung steht. Man spricht hierbei von sogenannten Sublimits.