Als die EU-Kommission 2016 den Vorschlag für neue Regeln machte, wollte sie das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. »Ich möchte, dass Journalisten, Verleger und sonstige Urheber eine faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten«, sagte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker. Denn Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechte-Inhaber erstellen unter teils großem Aufwand Inhalte, die online verbreitet werden - verdienen daran mitunter aber wenig.
Zum einen sollen Zeitungsverlage und Autoren mehr für ihre Inhalte bekommen. Suchmaschinen wie Google dürfen nicht mehr ohne weiteres kleine Artikel-Ausschnitte in ihren Suchergebnissen oder bei Google News anzeigen. Vielmehr sollen sie die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls dafür zahlen.
Zum anderen werden Plattformen wie YouTube nach Artikel 13 stärker in die Pflicht genommen. Geschützte Werke müssen lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen - oder dürfen nicht hochgeladen werden. Ausgenommen sind Firmen, die drei Kriterien erfüllen: sie müssen jünger als drei Jahre sein, dürfen einen Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro und weniger als fünf Millionen Nutzer im Monat haben. In der Realität betrifft das nur wenige Plattformen. Das Parlament hatte eigentlich Ausnahmen für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 20 Millionen Euro gefordert. Das soll vor allem Start-ups und und junge Firmen schützen.