Sie warnen, Plattformen müssten wegen Artikel 13 Uploadfilter einsetzen. Diese sind zwar nicht explizit in der Reform erwähnt. Allerdings müssen die Unternehmen alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern. Kritiker aus fast allen Parteien befürchten, dass die Filter auch legale Inhalte wie Parodien oder Zitate blockieren - und so die freie Meinungsäußerung einschränken. »Wenn das Parlament nun auch grünes Licht erteilt, werden die Zensurmaschinen im Internet bald Realität«, sagte etwa die Linke Europaabgeordnete Martina Michels.
Auch die deutsche Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) hatte sich am Dienstag gegen Uploadfilter ausgesprochen - und auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD verwiesen. Darin wird die Verpflichtung zu Filtern als »unverhältnismäßig« abgelehnt. Axel Voss (CDU), der die Verhandlungen für das Parlament führte, betonte hingegen, die Einigung habe »nichts mit "Filtern" zu tun, wie das von manchen Unterstützern rechtsfreier Räume im Internet propagiert wird«.
Gegner des Leistungsschutzrechts sehen Nachteile für Verlage. Diese seien darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden, und hätten daher eine schwache Verhandlungsposition gegenüber Google & Co. Zudem verweisen sie auf Deutschland: Hier gibt es schon seit 2013 ein Leistungsschutzrecht - doch es führt nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßten die Einigung vom Mittwoch dennoch als »große Chance für unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära«.