Grundsatzpapier zu Künstlicher Intelligenz

Datenschutzbehörden fordern klare Regeln für KI

8. April 2019, 8:09 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Datenschützer als wichtiges Korrektiv

Auf die oft gehörte Kritik, Deutschland verliere durch zu viel Regelung der KI an Boden gegenüber etwa den USA und China, sagte er: »Ingenieure wollen Regeln. Diese sind keine Entwicklungshemmnisse.« Ähnlich reagierte der Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, Stefan Brink. Er betonte per Twitter: »Datenschützer sind nicht Verhinderer oder Bedenkenträger - sie leisten ihren Beitrag bei notwendigen Debatten.«

Roland Vogt vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) begrüßte die Erklärung. »Zusammen mit Leitlinien von anderen Expertengruppen bilden die Anforderungen an Künstliche Intelligenz eine gute Grundlage für die Entwicklung, Standardisierung und Anwendung von praxistauglichen Zertifizierungskriterien«, sagte er in Kaiserslautern. Sicherheit, informationelle Selbstbestimmung und Autonomie von Menschen seien zentrale Bestandteile von glaubwürdiger und vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, unterstrich, bei der Nutzung von KI müsse Menschenwürde und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Maßstab bleiben. »Mit der Hambacher Erklärung setzen wir als Datenschutzaufsichtsbehörden ein klares Signal für einen grundrechtsorientierten Einsatz künstlicher Intelligenz«, meinte er.


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