Mahnung und Forderung des bevh

Deutschland bleibt Abmahnparadies

9. Dezember 2015, 15:33 Uhr | Peter Tischer
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Die deutsche Gesetzgebung versäumt es bis heute, gegen missbräuchliches Abmahnwesen im Online-Handel vorzugehen. Dabei haben Verbände schon längst praxisnahe Verbesserungen vorgestellt, um diese Unart einzudämmen.

Seit Jahren müssen Online-Händler in Deutschland neben guten Geschäftsleuten auch passable Juristen sein, um Erfolg zu haben. Vor allem die überbordenden Informationspflichten hierzulande stellen eine immense Belastung für den Internethandel dar. Die Branche wird immer stärker reguliert, die Formalismen nehmen stetig zu und lassen auch die Aufwendungen der Online-Händler steigen. Gleichzeitig sind Webshop-Betreiber durchweg hohen finanziellen Risiken ausgesetzt, wenn sie von Mitbewerbern, auf Abmahnungen spezialisierten Anwälten oder von professionellen Abmahnvereinen wegen formeller Verstöße belangt werden. Diese suchen bei Webshops explizit nach Formfehlern oder Lücken in Rechtstexten wie dem Impressum. Werden sie fündig, hagelt es oft systematisch verschickte und standardisierte Abmahnungen.

Liegt ein Rechtsverstoß vor, kann der Abmahnende neben der Unterlassungserklärung auch Gebühren für die entstandenen Aufwendungen vom Händler einfordern. Zusammen mit der im Wiederholungsfall drohenden Vertragsstrafe stellt das ein lukratives Geschäft für die Abmahnenden dar. Nicht umsonst sind deutsche Gerichte permanent mit wettbewerbsrechtlichen Streitfällen beschäftigt.

Laut dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) wird die prekäre Situation durch eine Besonderheit des deutschen Wettbewerbsrechts zusätzlich erschwert: den fliegenden Gerichtsstand. Dieser bewirkt, dass Abmahner die Online-Händler nicht an deren Sitz verklagen müssen, sondern an jedem Ort in Deutschland Klage erhoben werden kann, von dem der Abruf des betroffenen Online-Shops möglich ist. Faktisch können sich Abmahner so das passende Gericht aussuchen, das in ähnlichen Fällen zu ihren Gunsten bereits entschieden hat oder eins, das für den Händler mit enormen Anreisekosten verbunden wäre, würde er vor Gericht erscheinen.


  1. Deutschland bleibt Abmahnparadies
  2. Kritik am ­Gesetzgeber

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