Grundsätzlich steht deutschen Konsumenten beim Einkauf im Internet ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dennoch besteht in der Praxis oft Unsicherheit, wann diese Frist einsetzt. Vor allem die Art der Lieferung hat hierbei einen großen Einfluss.
Schließt ein Verbraucher einen Kaufvertrag für Waren über das Internet mit einem Unternehmen, steht ihm grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Allerdings kommt es in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten, wie lange genau der Verbraucher vom Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. Unsicherheit besteht bei der Frage, wann genau die 14-tägige Frist im Einzelfall zu laufen beginnt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die bestellte Ware dem Verbraucher in verschiedenen Teillieferungen zugeschickt wird, der Nachbar das Paket annimmt oder es nicht abgeholt wird und in der Postfiliale verbleibt. Wie Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel für die IT-Recht-Kanzlei aus München berichtet, hängt der Fristbeginn in erster Linie von der Art der Lieferung ab.
Hat der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung geordert und werden diese getrennt geliefert, beginnt die Frist mit dem Erhalt der letzten Ware aus dieser Bestellung. Kauft der Verbraucher beispielsweise fünf Jacken und werden diese getrennt verschickt, startet die Widerrufsfrist mit Erhalt der letzten Jacke. Ähnlich ist es bei einer Lieferung in mehreren Teilsendungen oder Stücken: Hier beginnt die Frist, wenn der Kunde das letzte Stück oder die letzte Teilsendung erhalten hat. Werden bei einer Kommode beispielsweise Korpus und Schubladen getrennt verschickt, beginnt die Frist erst, wenn auch die Schubladen eingetroffen sind. Wurde ein Vertrag über eine regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum abgeschlossen, startet die Frist mit Erhalt der ersten Ware. Schließt der Konsument also ein Zeitungsabonnement ab, startet die Frist, sobald die erste Ausgabe bei ihm ankommt.
In allen anderen Fällen, wenn also die bestellte Ware in einer einzigen Lieferung beim Verbraucher eintrifft, beginnt die Frist mit dem Erhalt der Ware.