Urteil gegen Software-Piraterie

Dreieinhalb Jahre Haft für Microsoft-Raubkopierer

7. Juli 2011, 14:27 Uhr | Lars Bube
(Bild: Danny Elskamp, fotolia.de)

Zwei einschlägig bekannte Raubkopierer wurden vom Landgericht Mühlhausen für jeweils über drei Jahre in Haft geschickt, nachdem ihnen unter anderem nachgewiesen werden konnte, dass Sie jahrelang Fälschungen von Microsoft-Produkten vertrieben haben.

Das Landgericht Mühlhausen hat harte Haftstrafen gegen zwei Raubkopierer ausgesprochen. Die einschlägig bekannten und auch bereits vorbestraften Männer müssen nun für drei Jahre und zehn Monate, beziehungsweise drei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung ins Gefängnis. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die beiden Händler bereits seit mehreren Jahren gefälschte Softwareprodukte über das Internet vertrieben haben, und sprach sie in insgesamt 961 Einzelfällen der gewerbsmäßigen Urheber- und Markenrechtsverletzung schuldig. Dabei soll den betroffenen Softwarefirmen ein Schaden von rund 1,4 Millionen Euro entstanden sein. Weitere Anklagepunkte wurden fallen gelassen, nachdem die beiden Angeklagten weitreichende Geständnisse abgelegt hatten.

Die Anwältin des Nebenklägers Microsoft, der mit am meisten von den Fälschungen der beiden Männer betroffen war, zeigte sich nach dem Prozess erfreut über das deutliche Urteil gegen Produktpiraterie: »Der Erfolg ist auch auf die gute Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden und den Geschädigten zurückzuführen. Wir sind erleichtert, dass die beiden Tatverdächtigen jetzt zur Verantwortung gezogen wurden. Mit dem Verkauf gefälschter Computerprogramme haben sie nicht nur die Hersteller geschädigt, sondern auch Hunderte unschuldige Kunden betrogen«, so Dr. Swantje Richters, die auf eine Signalwirkung hofft. »Softwarepiraterie ist eine ernstzunehmende Straftat. Das entschlossene Vorgehen der Ermittlungsbehörden und des Gerichts zeigt, dass Wirtschaftskriminalität im Bereich des Urheber- und Markenrechts konsequent verfolgt wird.«


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