Der öffentliche Sektor will die Pflicht einführen, ab Herbst 2018 Rechnungen an öffentliche Auftraggeber elektronisch einzureichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte das Bundesinnenministerium im Juni 2017 vorgelegt.
Die elektronische Rechnung soll entweder im deutschen Format »XRechnung« oder entsprechend des neuen Standards der Europäische Norm EN 16931 (CEN TC 434) eingereicht werden.
Fachkreise und Verbände sind nun aufgefordert, diesen »Entwurf einer Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes« zu kommentieren. Der Internetverband eco befürwortet das Vorhaben: »Wir begrüßen es sehr, dass nun belastbare Regelungen definiert worden sind«, sagt Professor Dr. Georg Rainer Hofmann, Leiter der Kompetenzgruppe E-Commerce im eco. »Die elektronische Rechnungsstellung ist zentral für die erfolgreiche digitale Transformation in Wirtschaft und Verwaltung«.
Als großen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet den Verordnungsentwurf auch Florian Kohl, Mitglied des Bundesvorstands der Wirtschaftsjunioren Deutschland e. V.: »Die elektronische Rechnung wird zur Pflicht im öffentlichen Bereich – dies wird eine Reihe positiver ökologischer Effekte als auch Einsparungen bei den Prozesskosten mit sich bringen«.
Der eco-Verband weist aber auch auf mögliche Probleme hin: So müsse die öffentliche Hand die Möglichkeiten erweitern, elektronische Rechnungen einzureichen: »Bislang ist eine Einreichung der Daten der E-Rechnung über das Zugangsportal nach Maßgabe des Onlinezugangsgesetzes vorgesehen. Effizienter wäre es jedoch, entsprechende zuverlässige APIs (Application Programming Interfaces) allgemein zur Verfügung zu stellen«.
Eine offene Frage betrifft auch die Bagatellgrenze für die elektronische Rechnungsstellung. Hier empfiehlt der eco-Verband, diese auf 0,00 Euro zu setzen, um einem Splitting von Rechnungen vorzubeugen. Zu klären sei auch die Anbindung und Konvertierung anderer in Europa gebräuchlicher Formate, etwa aus Skandinavien.