Links können Urheberrecht verletzen – Prüfung notwendig

Entscheidung zur Linkhaftung erschüttert das Web in seinen Grundfesten

9. Dezember 2016, 13:23 Uhr | Daniel Dubsky
© Sebastian Duda - Fotolia

Mit dem Landgericht Hamburg hat das erste deutsche Gericht ein umstrittenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt, nach dem Website-Betreiber auch verlinkte Seiten auf Urheberrechtsverletzungen prüfen müssen, um nicht für eine solche zu haften.

Das Landgericht Hamburg hat in einem aktuellen Beschluss (Az. 310 O 402/16) die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt und damit als erstes deutsches Gericht eine Haftung für Urheberrechtsverstöße auf verlinkten Websites festgestellt. Im konkreten Fall ging es um das Bild eines Fotografen, das unberechtigt auf einer Website genutzt wurde – ein klarer Urheberrechtsverstoß. Allerdings verlinkte zudem die Website eines Dritten auf diese Seite, was nach dem EuGH-Urteil vom Sommer ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Um zu klären, wann genau das der Fall ist und wie deutsche Gerichte die EU-Vorgaben umsetzen, betrieb die Leipziger Kanzlei Spirit Legal LLP für den Fotografen ein Musterverfahren.

In diesem orientierte sich das LG Hamburg am EU-Urteil, nach dem das Setzen eines Links eine Urheberrechtsverletzung sein kann, wenn auf der Zielseite ein geschütztes Werk ohne Einwilligung des Urhebers veröffentlicht ist und der Linksetzende den Link mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt und keine Prüfung der Zielseite vorgenommen hat. Das Gericht stellt dabei klar, dass es nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht durch den konkreten Link, sondern der Website als Ganzes ankomme.

Das bedeutet vor allem für die Betreiber kommerzieller Websites eine erhebliche Verschärfung ihrer Prüfpflichten und birgt bei der Verlinkung fremder Websites ein deutliches Haftungsrisiko. Im Prinzip muss nun vor jeder Verlinkung geprüft werden, ob der Betreiber der Zielseite alle erforderlichen Rechte für die veröffentlichten Inhalte hat. Allerdings merkt auch Spirit Legal an: »Wie weit diese Prüfpflichten im Einzelnen reichen, hat das Landgericht Hamburg offengelassen.« Es bleibe somit unklar, ob es reicht, sich um die Klärung der Rechte zu bemühen oder ob man sich abschließend davon überzeugen muss, dass alle Rechte vorliegen. Ebenso bleibt offen, was passiert, wenn sich die Inhalte der verlinkten Seite ändern.


  1. Entscheidung zur Linkhaftung erschüttert das Web in seinen Grundfesten
  2. Massive negative Auswirkungen aufs Internet

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