»Der Gerichtshof hat den Softwareherstellern nicht auferlegt, einen Gebrauchthandel technisch zu ermöglichen oder gar zu unterstützen. Nach wie vor können Hersteller technische Schutzmaßnahmen sowie Einschränkungen einsetzen und damit den freien Handel mit ihren gebrauchten Softwarelizenzen faktisch unmöglich machen. Mit dem Urteil hat also niemand etwas gewonnen. Es wurde lediglich erlaubt, was Softwarehersteller selbst verhindern können. Und die werden den Gebrauchthandel mit ihrer Software nicht unterstützen.«
Erik Wachter, Fachanwalt für Informationstechnologierecht in der Kieler Rechtsanwaltskanzlei SDP STRUNK DIRKS + PARTNER (Foto: Kock)
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»Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die Aufspaltung von Lizenzpaketen und damit den Verkauf von Einzellizenzen zu untersagen. Wir werden das Urteil tiefer analysieren, um seine möglichen Auswirkungen auf die Software-Industrie genauer abschätzen zu können«.
Thomas Boué, Director of Government Relations, EMEA bei Business Software Alliance (BSA)