»Es bleibt zu befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen negativ auswirkt und digitale Geschäftsmodelle in Frage stellt. Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden«.
Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer
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»Das Urteil führt nun allerdings nicht dazu, dass jedes online heruntergeladene, gebrauchte Computerprogramm frei handelbar wird. Einschränkungen gibt es beispielsweise im wichtigen Markt der Volumenlizenzen.«
Michael Neuber, Justiziar beim Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.