Das Unternehmen Susensoftware, das mit Gebrauchtsoftware handelt, verklagt den Hersteller SAP.
Susensoftware, ansässig in Herzogenrath bei Aachen, kauft bisherigen Besitzern Lizenzen für Software von Microsoft oder SAP ab und verkauft sie künftigen. Schon lange nimmt Firmenchef Axel Susen Anstoß am Geschäftsgebaren der Softwarehersteller. Die AGB schränken die Nutzung und den Weiterverkauf in einer Weise ein, die sich von anderen Wirtschaftsgütern sehr unterscheidet. Dagegen kämpft Susen seit langem an.
Ein EuGH-Urteil aus jüngster Vergangenheit scheint in die Rechtslage Bewegung gebracht zu haben. Der auf IT spezialisierte Rechtsanwalt Robert Fleuter meint: »Das EuGH-Urteil unterstreicht die Verkehrsfähigkeit des Wirtschaftsguts Software, und zwar ohne Bindung an ein konkretes Werkstück, auch beim Download. Das bedeutet insofern eine Gleichstellung mit anderen Wirtschaftsgütern. Einer Totalblockade nachgelagerter Vertriebsstufen durch die Herstellerseite wurde eine Absage erteilt.«