Ab sofort stellt Google allen EU-Bürgern ein vorläufiges Formular zur Verfügung, mit dem sie die Löschung von Links zu veralteten persönlichen Informationen beantragen können.
Gut zwei Wochen nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte, dass alle Europäer von Google unter Umständen die Löschung von Links zu persönlichen Daten bei Suchanfragen verlangen können, hat das Unternehmen jetzt ein entsprechendes Online-Antragsformular veröffentlicht. Darin müssen die Antragsteller genau angeben, welche Links von Google zu veralteten Daten über ihre Person und Vergangenheit sie beanstanden. Um Missbrauch wie Identitätsdiebstahl zu vermeiden, müssen die Antragsteller zudem ihren Ausweis oder Führerschein mit einsenden.
Anschließend prüft Google nach eigenen Angaben jeden eingereichten Fall einzeln und entscheidet, ob die Löschanfrage angemessen ist, oder das öffentliche Recht auf Auskunft und Information überwiegt. »Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht«, erklärt Google auf der Webseite zum Löschantrag. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, erscheinen die entsprechenden Links künftig zumindest bei Suchanfragen innerhalb Europas nicht mehr. Ob die Links außerhalb der EU noch sichtbar sind, ist bislang nicht bekannt. Auch wie lange die Bearbeitung in etwa dauern wird, gibt der Suchmaschinenanbieter bislang nicht an. Wahrscheinlich ist hier aber mit mehreren Wochen Prüfungsdauer zu rechnen. Immerhin sollen aktuell bereits mehrere tausend Anträge auf die Löschung von Links vorliegen.
Inwieweit diese Prüfung durch Google selbst den Vorgaben des EuGH gerecht wird, bleibt allerdings fraglich. Unter Umständen müssen die Gerichte in den einzelnen EU-Ländern erst noch genauere Kriterien für die Prüfung und Löschung festlegen. Die Bundesregierung denkt deshalb bereits darüber nach, eine Schlichtungsstelle einzurichten, an die sich Betroffene im Fall einer Ablehnung ihres Löschantrages richten können. Auch Google plant offenbar noch mögliche Änderung im Ablauf des Löschverfahrens mit ein und weist deshalb darauf hin, dass die jetzt veröffentlichte Lösch-Lösung nur vorläufig ist.
Eine Alternative zu Googles eigener Löschanfrage finden Sie hier.