Im Rechtsstreit zwischen der Influencerin Pamela Reif und dem Verband Sozialer Wettbewerb hat das Landgericht Karlsruhe eine klare Grenze für Schleichwerbung in sozialen Netzwerken gezogen.
Die wachsende Zahl an Influencern in sozialen Netzwerken und auf Onlineplattformen wie Youtube wirft die Frage auf, wo die Grenze zwischen privater Selbstdarstellung und Werbung verläuft. Eine deutliche Antwort hat darauf jetzt das Landgericht Karlsruhe im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Verband Sozialer Wettbewerb (VsW), dem unter anderem Verlage und Werbeagenturen angehören, und dem Instagram-Sternchen Pamela Reif gegeben. Der VsW hatte moniert, dass Reif auf mehreren Fotos Tags zu den Herstellern abgebildeter Kleidungsstücke und Produkte gesetzt hatte, ohne diese als Werbung zu kennzeichnen. Beim Klick auf diese gelangen die Betrachter direkt auf die Instagram-Accounts der jeweiligen Marken. Der Richter folgte der Sichtweise des Verbands und urteilte, dass in solch einem Fall klar von Werbung auszugehen und daher ein entsprechender Hinweis zu geben sei.
»Das Gericht sieht in dem Vorgehen der Beklagten einen Wettbewerbsverstoß. Die Posts der Beklagten wecken das Interesse an den getragenen Kleidungsstücken etc. Indem die Nutzer durch nur zwei Klicks auf die Herstellerseite gelangen können, werden Image und Absatz des jeweiligen Herstellers gefördert«, so die Begründung. Dabei ließ das Gericht weder das Argument von Reifs Seite gelten, die Vertaggung sei eine proaktive Antwort auf typische Rückfragen der Follower, noch den Hinweis, dass manche Posts nicht bezahlt und damit als rein private Angelegenheit zu betrachten seien. Auch solche Posts dienen nach Ansicht des Richters eindeutig zum Aufbau des eigenen Markenkerns und der Glaubwürdigkeit bei den Followern und Werbekunden und damit einem geschäftlichen Zweck.
Zudem betonte der Richter, es sei nicht davon auszugehen, dass alle Follower automatisch auch um den werblichen Charakter des Auftretens von Influencern wüssten. Dies gelte insbesondere für die teils sehr jungen Abonnenten unter Reifs vier Millionen Followern. Reifs Anwalt kündigte nach der Urteilsverkündung an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.